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Anmeldung und Kosten
Die Ergotherapie wird von der Krankenkasse (Grundversicherung) oder Invalidenversicherung gedeckt. Dazu muss die Hausärztin, Kinderärztin oder Spezialistin eine Verordnung für Ergotherapie ausstellen. Die behandelnde Therapeutin beantragt danach die Kostenübernahme von der Krankenkasse oder IV. Wird die Kostenübernahme bestätigt, kann die Therapie beginnen.
Eine Ergotherapie-Serie dauert 9 Behandlungen und wird bei Bedarf entsprechend verlängert. Bei Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung wird die Therapie für die Dauer von einem bis zwei Jahren übernommen. Die Therapie findet im Normalfall während der Schulzeit einmal wöchentlich statt.
Unser Behandlungsmotto lautet: „Soviel Therapie wie nötig, so wenig wie möglich!“
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